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Entsprechenserklärung vom Dezember 2008

Entsprechenserklärung der Geschäftsführung, der persönlich haftenden Gesellschafter sowie des Aufsichtsrats der Merkur Bank KGaA zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG.


Entsprechenserklärung der Geschäftsführung, der persönlich haftenden Gesellschafter sowie des Aufsichtsrats der Merkur Bank KGaA zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG.

Gute Corporate Governance bedeutet für die Merkur Bank KGaA eine verantwortungsvolle, transparente sowie auf die langfristige Steigerung des Unternehmenswerts ausgerichtete Führung und Kontrolle des Unternehmens. Unter Berücksichtigung der rechtsformspezifischen Besonderheiten einer Kommanditgesellschaft auf Aktien erklären die Geschäftsführung, die persönlich haftenden Gesellschafter und der Aufsichtsrat der Merkur Bank KGaA, dass den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekanntgemachten Empfehlungen der „Regierungs-kommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der jeweils gültigen Fassung mit Ausnahme der nachstehenden Empfehlungen entsprochen wurde und wird. Zugrunde gelegt wird dabei für den Zeitraum seit der letzten Entsprechenserklärung bis zum 07.08.2008 der Deutsche Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 14.06.2007. Für die Corporate Governance-Praxis der Merkur Bank KGaA seit dem 08.08.2008 bezieht sich die Erklärung auf die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 06.06.2008.
Ziffer 2.3.2
(Einberufung der Hauptversammlung auf elektronischem Wege) wird zurzeit noch nicht angewendet, da die Zustimmungserfordernisse noch nicht erfüllt sind.
Ziffer 3.8, Satz 3
(Selbstbehalt bei der D & O-Versicherung) wird nicht entsprochen.
Ziffer 4.2.3, 4.2.4 sowie 4.2.5
(Vorstandsvergütung und deren Offenlegung) wird nicht entsprochen, da die Geschäftsleiter persönlich haftende Gesellschafter bzw. Vertreter der persönlich haftenden Gesellschafter und mithin unmittelbar am Ergebnis der Gesellschaft beteiligt sind. Ferner wurde in der Hauptversammlung vom 13.06.2006 beschlossen, die individualisierte Vergütung der Geschäftsleitung nicht offen zu legen.
Ziffer 5.3.3
(Nominierungsausschuss) ist derzeit noch nicht umgesetzt.
Ziffer 5.4.6
(erfolgsorientierte Vergütung des Aufsichtsrats) wird nicht entsprochen.
Ziffer 6.6
(Angabe von Aktienbesitz des Vorstandes) findet u.E. auf persönlich haftende Gesellschafter keine Anwendung.
Ziffer 7
(Aufstellung eines Konzernabschlusses; Bilanzierung nach internationalen Rechnungs-legungsgrundsätzen) wird nicht entsprochen.
München, Dezember 2008



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